Neuregelung zum Arbeitszimmer zumindest teilweise verfassungswidrig
Das FG Münster hält die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise für verfassungswidrig (FG Münster, Beschuss v. 8.5.2009 - 1 K 2872/08 E).