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Die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete ist zulässig

Die Richter des Bundesfinanzhofes haben keine Bedenken gegen die steuerfreie Kostenpauschale geäußert. Drei Steuerzahler hatten gegen die ihrer Meinung nach ungleiche Behandlung geklagt. 

Die Richter des Bundesfinanzhofes haben keine Bedenken gegen die steuerfreie Kostenpauschale geäußert. Drei Steuerzahler hatten gegen die ihrer Meinung nach ungleiche Behandlung geklagt. 

Im Kampf gegen die steuerfreie Pauschale für Abgeordnete sind die Kläger vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gescheitert. Das oberste deutsche Finanzgericht wies ihre Klagen und Revisionen am Donnerstag in München als unbegründet zurück. 

Sie hatten vor dem BFH darauf geklagt, genauso behandelt zu werden wie die Abgeordneten des Bundestags, die 45.432 Euro pro Jahr steuerfrei, also 3782 Euro im Monat, erhalten. Diese Pauschale, die etwa ein Drittel der Einkünfte der Volksvertreter ausmacht, soll ihnen zur Finanzierung ihrer Kosten - beispielsweise für ihr Wahlkreisbüro - dienen. Für die Parlamentarier gilt die Steuerfreiheit der Kostenpauschale ohne jeden Nachweis der Ausgaben. Beim normalen Lohnsteuerzahler bleiben jährlich nur 920 Euro als Werbungskostenpauschale unversteuert. 

Die Kläger hatten dies in der mündlichen Verhandlung im September als ungerechte Bevorzugung kritisiert. Jeder normale Bürger müsse seine Aufwendungen einzeln nachweisen, um sie von der Steuer absetzen zu können. Der Bundesfinanzhof folgte der Argumentation der Kläger nicht. Sie seien nicht mit der Gruppe der Abgeordneten zu vergleichen, weswegen sie sich nicht auf eine Gleichbehandlung berufen könnten, erklärte das Gericht. 

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