News Recht

Diebstahl eines betrieblichen Pkw anlässlich einer Privatfahrt

Der Diebstahl eines betrieblichen Pkw, der bei dem Besuch einer privaten Veranstaltung vom Parkplatz entwendet wurde, führt nicht zu Betriebsausgaben

Der Diebstahl eines betrieblichen Pkw, der bei dem Besuch einer privaten Veranstaltung vom Parkplatz entwendet wurde, führt nicht zu Betriebsausgaben. 

Der BFH bezog sich auf seine Rechtsprechung zu Unfällen mit betrieblichen Fahrzeugen. Wird eine Privatfahrt unternommen, sind die Kosten des Unfalls privat veranlasst und dürfen den Gewinn nicht mindern.

Eine Privatfahrt liegt auch vor, soweit bei einer Betriebsfahrt aus privaten Gründen ein Umweg genommen wird. Wird das Fahrzeug gestohlen, gelten dieselben Grundsätze wie bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug also bei einem privaten Termin entwendet worden, darf der Buchwert des Fahrzeugs den Gewinn nicht mindern.

Allerdings sieht der BFH das Abstellen des Fahrzeugs zur Übernachtung während einer Betriebsfahrt ebenso wenig als privat veranlasst an wie das Abstellen vor der Wohnung nach Rückkehr aus dem Betrieb.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Sie!

Kontakt