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Elektronisches Fahrtenbuch

Urteil des Finanzgericht Niedersachsen zum elektronischen Fahrtenbuch

Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 23.01.2019  klargestellt, dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeuges durch ein technisches System nicht ausreicht, um als Fahrtenbuch zur gelten.

Tatsächlich muss neben dem Bewegungsprofil auch der Anlass der Fahrt zeitnah erfasst werden. Diese Voraussetzungen sind gerade dann nicht gegeben, wenn die verwendete technische Lösung auch nach Jahren noch Änderungen zulässt.

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