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Förderung der N-Bank im Rahmen der Corona-Krise

Anbei erhalten Sie eine Aktualisierung der Informationen, die seitens der niedersächsischen Landesregierung und der N-Bank zur Verfügung gestellt wurden. Zwei Fördermöglichkeiten werden zurzeit eingeräumt, ein Zuschuss (siehe 1), der nicht zurückgezahlt werden muss und ein Darlehen (siehe 2), für das keine Sicherheiten benötigt werden, das innerhalb von 10 Jahren wieder getilgt werden muss:

  1. Wenn Sie als kleines gewerbliches Unternehmen, Soloselbstständige/r oder ein Angehörige/r der freien Berufe in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, können Sie eine Soforthilfe (Zuschuss) elektronisch über das Kundenportal der NBank beantragen. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
    Staffelung der Soforthilfe nach Betriebsgröße
    ...bis 5 Beschäftigte (JAE*)
    3.000 Euro
    … bis 10 Beschäftigte (JAE*)
    5.000 Euro
    … bis 30 Beschäftigte (JAE*)
    10.000 Euro
    … bis 49 Beschäftigte (JAE*)
    20.000 Euro
    *Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE).
     
    Sollen wir unsere Mandanten bei der Antragstellung unterstützen, benötigen wir bitte per Mail:
    Gewerbliche Unternehmen reichen dazu bitte
    - einen Handelsregisterauszug oder
    - eine Gewerbeanmeldung
    ein.
    Angehörige der freien Berufe brauchen nichts einzureichen, die Unterlagen liegen uns vor.
     
     
  2. Niedersachsen-Liquiditätskredit
     
    Freiberuflich Tätige, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
    Der/die Antragsteller/in muss
    ... die Betriebsstätte in Niedersachsen haben
    ... im Antrag ausführlich die aktuelle finanzielle Situation darlegen und.
    ... darstellen, wie mit Hilfe des Darlehens aktuelle Liquiditätsengpässe überwunden werden sollen.
    Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, insbesondere die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die vor dem 31.12.2019 die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag Ihrer Gläubiger erfüllten.
    Umfang der Finanzierung
    Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
    Darlehensbetrag: 5.000 Euro bis 50.000 Euro
    Darlehenslaufzeit
    Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre.
    Zinsen
    Das Darlehen ist in den ersten zwei Jahren zinslos. Die NBank wird rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraumes ein Zinsangebot für die weitere Laufzeit unterbreiten.
    Tilgungen
    Zwei Jahre sind tilgungsfrei.
    Eine vorzeitige ganz oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist während der ersten zwei Jahre der Darlehenslaufzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
    Sicherheiten
    Für das Darlehen ist eine Besicherung nicht erforderlich.
     
    Sollen wir unsere Mandanten bei der Antragstellung unterstützen, benötigen wir bitte per Mail von Ihnen:
    Bitte kopieren Sie die Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
    auf eine Blattseite. Zusätzlich fügen Sie bitte das Formular „Selbstauskunft“  aus. Außerdem geben Sie uns bitte ein paar Stichpunkte zu Ihrer aktuellen finanziellen Situation, dem Liquiditätsbedarf und den Ursachen in Folge der Covid-19-Pandemie.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Sie!

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