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Daten der Airbnb-Vermieter stehen dem Finanzamt zur Verfügung

Wer Wohnraum über die Vermittlungsplattform Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, könnte demnächst Besuch vom Finanzamt erhalten.

Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hat gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken hrausgeben muss.

Diese würden nun von den Hamburger Steuerfahndern ausgewertet und auch an andere Bundesländer weitergereicht.

Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können.

Unabhängig von der erteilten Strafe steht die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre an, samt eines Verzugszinses von sechs Prozent.

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