Neu in der FinVermV ab 1. August 2020: Geeignetheitserklärung, Telefonaufzeichnung u. a.
Wer Finanzanlagen vermittelt oder dazu berät, muss sich auf Verschärfungen in der Betriebsführung einstellen, die aufgrund der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) zum 1. August 2020 in die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) eingearbeitet wurden.
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