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Hier berichten wir laufend über steuerliche Rechte, Regelungen, deren Auswirkungen und die Möglichkeiten, welche sich daraus für Sie als Privatperson oder als Unternehmen ergeben. Auch Veranstaltungen aus unserem Netzwerk können hier für Sie von Interesse sein. > Bei Fragen zu besonderen Themen sprechen Sie uns bitte gern an.

Befreiung von der Umsatzsteuer für Ballett- und Tanzschulen.

Gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen umsatzsteuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer…

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Die Einheits-GmbH & Co. KG: Eine sinnvolle Alternative zur GmbH

In vielen mittelständischen Unternehmen findet man die GmbH & Co. KG als Rechtsform vor. Sie ist eine Personenhandelsgesellschaft, die sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass sowohl die Kommanditisten nur beschränkt mit ihrem privaten Vermögen haften, als auch zugleich der allein vollhaftende Gesellschafter, der Komplementär, hier in Form einer…

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