Corona-Sonderzahlung bis März 2022 verlängert
Die Corona-Sonderzahlung wurde erneut verlängert: bis März 2022. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern insgesamt bis zu 1.500 Euro
mehr erfahrenHier berichten wir laufend über steuerliche Rechte, Regelungen, deren Auswirkungen und die Möglichkeiten, welche sich daraus für Sie als Privatperson oder als Unternehmen ergeben. Auch Veranstaltungen aus unserem Netzwerk können hier für Sie von Interesse sein. > Bei Fragen zu besonderen Themen sprechen Sie uns bitte gern an.
Die Corona-Sonderzahlung wurde erneut verlängert: bis März 2022. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern insgesamt bis zu 1.500 Euro
mehr erfahrenDas Transparenzregister ist ein 2017 eingeführtes elektronisches Register, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben soll. Damit soll die Verschleierung illegaler Vermögenswerte mithilfe komplexer Firmenkonstruktionen verhindert werden.
mehr erfahrenDie Grenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer beträgt seit dem Jahr 2004 „nicht mehr als 17.500 € im vorangegangenen Jahr und nicht mehr als 50.000 € im laufenden Jahr“. Der Gesetzgeber erhöht die Grenze von 17.500 € ab 1.1.2020 auf 22.000 €.
mehr erfahrenDie hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt für Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen.
mehr erfahrenDie Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten.…
mehr erfahrenEinnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder einer vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu 2.400 Euro im Jahr (3.000 Euro ab 2021) steuer- u. sozialversicherungsfrei (Übungsleiterfreibetrag gem. §3 Nr. 26 EStG), wenn
- es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit (max 14 Wochenstunden) handelt
- die Tätigkeit im…
mehr erfahrenWer Finanzanlagen vermittelt oder dazu berät, muss sich auf Verschärfungen in der Betriebsführung einstellen, die aufgrund der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) zum 1. August 2020 in die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) eingearbeitet wurden.
mehr erfahrenObwohl die Einspeisung von Strom grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, ist eine Gewerbeanmeldung für Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden nur in Ausnahmefällen notwendig.
mehr erfahrenDie Bundesregierung hat beschlossen, die verbesserte Kurzarbeit bis Ende 2021 zu verlängern. Gegenüber dem regulären Kurzarbeitergeld gibt es verschiedene Erleichterungen und Vorteile sowie mehr Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte.
mehr erfahrenAufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Regelung ist bis Mitte 2021 verlängert worden.
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