Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 22.000 €
Die Grenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer beträgt seit dem Jahr 2004 „nicht mehr als 17.500 € im vorangegangenen Jahr und nicht mehr als 50.000 € im laufenden Jahr“. Der Gesetzgeber erhöht die Grenze von 17.500 € ab 1.1.2020 auf 22.000 €.
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