Betrugsmails zum Transparenzregister
Bei einigen Unternehmen sind Mails eines Transparenzregister e. V. eingegangen mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“. Die IHK weist darauf hin, dass dieser e. V. nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun hat, das der Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG) eingerichtet hat.
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