Kassensicherungsverordnung ab 1.1.2020
Die Kassensicherungsverordnung regelt die Anwendung der elektronischen Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a AO. Zwar hat die Bundesregierung die Verordnung bereits im Herbst 2017 erlassen und sie ist am Tag nach der Verkündigung in Kraft getreten. Tatsächlich sind ihre Inhalte grundsätzlich jedoch erst ab dem 1.1.2020 mit dem Wirksamwerden des §…
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