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Hier berichten wir laufend über steuerliche Rechte, Regelungen, deren Auswirkungen und die Möglichkeiten, welche sich daraus für Sie als Privatperson oder als Unternehmen ergeben. Auch Veranstaltungen aus unserem Netzwerk können hier für Sie von Interesse sein. > Bei Fragen zu besonderen Themen sprechen Sie uns bitte gern an.

Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlicher Lieferungen

Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können diese innergemeinschaftlichen Lieferungen grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen.

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Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO zu

Der Bundesrat hat zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die Datenschutzgrundverordnung zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte.

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