Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlicher Lieferungen
Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können diese innergemeinschaftlichen Lieferungen grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen.
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