Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 22.000 €
Durch die Bezugnahme der Grenze auf das Vorjahr können Kleinunternehmen bereits 2019 bis zu 22.000 € Einnahmen erzielen, ohne ihren Status als Kleinunternehmer zu verlieren. Die Erhöhung bedeutet auch, dass eine Reihe von Selbständigen und Start-ups wieder für diese Vereinfachungsregelung in Frage kommen.
Ergänzende Hinweise:
- Möchten Unternehmer von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen, dürfen diese Unternehmen keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen.
- Steuerfreie Erlöse werden nicht in die 22.000-€-Grenze eingerechnet.
- Bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung sind unter Umständen Berichtigungen beim Vorsteuerabzug vorzunehmen, falls für einzelne angeschaffte Gegenstände über 1.000 € Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wurde.
- Von der Kleinunternehmerregelung kann auch ohne Überschreiten der Grenzen freiwillig zur Regelbesteuerung per Option gewechselt werden. An diesen Wechsel ist man dann fünf Jahre gebunden.