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Konjunkturprogramm der Bundesregierung

Umsatzsteuersenkung

Umsatzsteuersenkung für ein Jahr für die Gastronomie und nur für Speisen, so war es bisher geplant Stattdessen sollen jetzt insgesamt beide Umsatzsteuersätze geändert werden, also für alle Unternehmer und nicht nur für Gastronomen.

  • Der normale Umsatzsteuersatz wird von 19% auf 16% gesenkt, der ermäßigte Satz von 7% auf 5%.
  • Die Senkung gilt für alle Unternehmer.
  • Die gesenkten Umsatzsteuersätze treten am 1.7.2020 in Kraft und gelten 6 Monate – also bis zum 31.12.2020.

Das würde für die Gastronomie heißen: Speisen werden bis 31.12.2020 mit 5% Umsatzsteuer berechnet, dann ein halbes Jahr (bis 30.6.2021) mit 7% und dann wieder mit 19%. Genauere Informationen liegen aber leide rnoch nicht vor.

Sozialbeiträge werden gedeckelt

Durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und (lange) Krankschreibungen werden die Sozialkassen massiv belastet. Da kommt natürlich bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Befürchtung auf, dass die Sozialabgaben steigen, den irgendwie muss das Ganze ja finanziert werden.

Im Rahmen einer »Sozialgarantie« wird festgelegt, dass die Sozialbeiträge bei maximal 40% liegen dürfen. Wenn das Geld nicht reicht, werden darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt – jedenfalls bis zum Jahr 2021.

Familienbonus hilft Eltern mit wenig Geld

Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt.

Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird erhöht

Aufgrund des höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen wird der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt. Die Anhebung gilt für die Jahre 2020 und 2021. angehoben.

Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in den Jahren 2020 und 2021 stattfinden. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden..

Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalbwird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken..

Das Kurzarbeitergeld bewährt sich wie schon in der Finanzkrise auch in der Corona-bedingten Wirtschaftskrise. Die Bundesregierung will im September im Lichte der pandemischen Lage eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorlegen.

Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II / Hartz IV) wird über die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert.

Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
 

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Eurofestgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten.

Kunst und Kultur sollen zur Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden. Daher wird ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich aufgelegt, aus dem insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten und die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote gefördert werden sollen. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro).

Damit der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen schneller vorangeht, will die Bundesregierung das Fördersystem entbürokratisieren und weiterentwickeln sowie die notwendigen Mittel dafür bereitstellen.

Die Koalition strebt an, dass Deutschland im Bereich von medizinischer Schutzausrüstung, der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion übergrößere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit verfügt. Daher wird ein Programm zur Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro).

Landwirte dürfen sich auf eine Förderung von bis zu 300 Millionen Euro freuen, die für die notwendigen Stallumbauten aufgewendet werden sollen. Hiermit soll der Umbau zu den sog. »Tierwohlställen« unterstützt werden. Aber auch Landwirte mit bewirtschafteten Waldflächen können profitieren: 700 Millionen Euro stehen zur Aufforstung, Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen im Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Verfügung.

 

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