Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig
Der von Finanzämtern erhobene Zinssatz von sechs Prozent jährlich bei verspäteter Steuerzahlung ist rverfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch veröffentlicht. Der Zinssatz ist ab 2019 nicht mehr anwendbar.
Rückzahlung von Verspätungszinsen können allerdings nur Steuerpflichtige erwarten, deren Bescheide noch nicht rechtskräftig sind.
Wie hoch der Zinssatz sein darf, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht festgelegt. Es ist jetzt Sache des Gesetzgebers bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen.
Finanzamtszinsen werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um längere Zeit verzögert. Bei einer Nachzahlung profitiert das Finanzamt, bei einer Erstattung der Steuerzahler. Die Höhe liegt seit Jahrzehnten unverändert bei sechs Prozent im Jahr. In der anhaltenden Niedrigzinsphase mehrte sich die Kritik daran. Denn die Zinsen sollen potenzielle Gewinne ausgleichen, die in dieser Höhe am Kapitalmarkt derzeit gar nicht zu erzielen sind.
In Karlsruhe haben zwei Unternehmen geklagt, die nach einer Steuerprüfung allein Zinsen in sechsstelliger Höhe nachzahlen sollen. Das grundsätzliche Problem betrifft aber nicht nur die Gewerbesteuer, sondern etwa auch die Einkommensteuer. Die Finanzbehörden haben die Zinsen wegen der unklaren Rechtslage seit Mai 2019 nur vorläufig festgesetzt.