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Neuregelung zum Elterngeld

Alle Eltern haben deshalb einen Anspruch auf Kindergeld. Das Elterngeld ist ein Ersatz des Einkommens für die ersten 12 Monate der Elternzeit. In den meisten Familienkonstellationen betreut die Mutter nach dem gesetzlichen Mutterschaftsurlaub das neugeboren Baby für weitere 12 Monate. Während des Mutterschaftsurlaubs wird weiterhin das Gehalt vom Arbeitgeber und der Krankenkasse gezahlt. Die Ersatzzahlung für das Einkommen nach dem Mutterschaftsurlaub, also für die kommenden 12 Monate der Elternzeit, wird von der Elterngeldstelle geleistet.

Das Thema Elterngeld setzt sich wie folgt zusammen:

  • Das Elterngeld wird von der Elterngeldstelle gezahlt
  • Es werden, beginnend nach dem Mutterschaftsurlaub,12 Monate Elterngeld in einem monatlichen Rhythmus gezahlt. Der Zeitpunkt kann selbst entschieden werden, es muss sich jedoch um volle Lebensmonate des Babys handeln.
  • Bei zwei zusätzlichen Partnermonaten, wird dem zweiten Elternteil für zwei volle Monate Elterngeld gezahlt. Insgesamt kommen der Familie somit 14 Monate Elterngelt zugute. (12 + 2)
  • Auch die bezahlten Partnermonate werden immer für volle Lebensjahre gezahlt. (Beispiel: Ist das Kind am 12.06.2012 geboren, so kann der Partner beispielsweise am 12.08.2012 und am 12.05.2013 durch Elterngeld gezahlte Elternzeit nehmen. Die beiden Monate können natürlich auch hintereinander genommen werden. Entscheidend ist nicht wann sondern der volle Monat.
  • Die Zahlung des Elterngeldes findet somit während der Elternzeit statt
  • Grundlage für die Höhe der Elterngeldzahlung ist das Einkommen der letzten 12 Monate.
  • Das Elterngeld wird in der Regel bei 65% des durchschnittlichen Einkommens angesetzt. Der Prozentsatz kann je nach Einkommen nach oben oder unetn variieren.
  • Die Untergrenze des Elterngelds liegt bei 300 € / mtl.
  • Die Obergrenze des Elterngeldes liegt bei 1.755 € / mtl.
  • Werden 2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen, wird das errechnete Elterngeld halbiert und auf 2 Jahre verteilt. In der Summe bleibt das Ergebnis das Gleiche. Die monatliche Auszahlung ist jedoch geringer.
  • Der Mehrlingszuschlag Beträgt 300 € zusätzlich.
  • Der Geschwisterbonus beträgt 10 % auf den errechneten Elterngeldbetragt.
  • Die Höhe der Obergrenze kann sich somit durch den Mehrlingszuschlag oder den Geschwisterbonus erhöhen.
  • Das Elterngeld bleibt unversteuert und auch die Sozialabgaben fallen weg. Der Betrag wird im Ganzen ausgezahlt. Man bist jedoch weiterhin versichert.
    Der Antrag
    Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Das Kindergeld wird bis zu drei Monaten rückwirkend gezahlt. Ist der Antrag gestellt, kann dieser einmal innerhalb der Anspruchszeit verändert werden.
    Zum Antrag werden weiterhin folgende Unterlagen benötigt:
  • Die Geburtsurkunde des Baby
  • Der Lichtbildausweis
  • Den Nachweise des Einkommen 12 Monate vor der Geburt
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung des Krankenkasse über die Zahlung zum Mutterschaftsgeld
  • Die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit
     

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