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Testament – Vermögen erhalten und Nachkommen absichern.

Nachfolgeplanung betrifft jeden. Betriebe und Beteiligungen sollen Ihren Ruhestand sichern, Ihr Privatvermögen soll von Erbschaft- und Schenkungsteuern nicht aufgezehrt werden, und Ihre Mühe heute soll morgen kein Anlass von Streitigkeiten sein. Nur jeder dritte Deutsche hat aber seine Nachfolge geregelt und ein Testament aufgesetzt. Damit bleiben aber wichtige persönliche und steuerliche Gestaltungsspielräume ungenutzt...

Nachfolgeplanung betrifft jeden. Betriebe und Beteiligungen sollen Ihren Ruhestand sichern, Ihr Privatvermögen soll von Erbschaft- und Schenkungsteuern nicht aufgezehrt werden, und Ihre Mühe heute soll morgen kein Anlass von Streitigkeiten sein. Nur jeder dritte Deutsche hat aber seine Nachfolge geregelt und ein Testament aufgesetzt. Damit bleiben aber wichtige persönliche und steuerliche Gestaltungsspielräume ungenutzt. Und von denen, die glauben, ihren Nachlass ordentlich geregelt zu haben, wiegen sich viele in falscher Sicherheit. Denn tatsächlich sind nur ca. 10% der privat verfassten Testamenten juristisch korrekt und ohne persönliches Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sie dürfte aber in der Regel nicht immer den persönlichen Wünschen des Erblassers entsprechen - dies gilt vor allem bei komplizierten Familienverhältnissen. Die gesetzliche Erbfolge bedeutet, dass neben dem Ehegatten die Verwandten je nach dem Grad der Verwandtschaft erben. 

Zunächst kommen - neben dem Ehegatten - ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder) bzw. deren Abkömmlinge (Enkel) als Erben in Frage. Sind keine Kinder (und Enkel) vorhanden, erben die Eltern bzw. die Geschwister des Erblassers. Finden sich auch hier keine Erben mehr, kommen die nächsten Verwandten zum Zug. 

Gibt es mehrere Erben, so bilden diese zudem eine Erbengemeinschaft. in der grundsätzlich einstimmig entschieden werden muss. Dass dies leicht zu Auseinandersetzungen führen kann, verwundert nicht: Jeder fünfte Erbfall mit gesetzlicher Erbfolge endet vor Gericht.

Wer sich nicht rechtzeitig um die Verwaltung seines Nachlasses kümmert, bürdet den Erben zudem unter Umständen eine unnötig hohe Steuerlast auf. Durch eine geschickte Verteilung des Vermögens kann die Erbschaftsteuern deutlich reduziert werden.

Um nahe stehende Menschen dauerhaft abzusichern, ist es deshalb entscheidend, eine letztwillige Verfügung zu treffen, zum Beispiel in Form eines Testaments. Bevor dies geschieht, sollte man sich Klarheit über die eigenen Vermögenswerte und somit den Umfang des Nachlasses verschaffen. Anschließend kann die eigentliche Nachlassplanung beginnen, bei der festgelegt wird, welcher Nachkomme was erhalten soll. Klarheit schaffen Damit das Vermögen tatsächlich gemäß den eigenen Wünschen übertragen wird, müssen bei der Verteilung verschiedene Aspekte beachtet werden, beispielsweise die so genannten Pflichtteilsansprüche. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Ehegatten, Eltern und Abkömmlinge jeweils bestimmte prozentuale Ansprüche auf das Erbe haben. Sind diese im Testament nicht entsprechend berücksichtigt. können die Betroffenen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils von den Erben herausverlangen. Streit kann auch unterbunden werden. wenn das Testament möglichst detailliert beschreibt, welche Personen welche Gegenstände und Vermögenswerte erhalten sollen. Ein neutraler Testamentsvollstrecker kann zusätzlich sicherstellen, dass der Vermögensübergang problemlos und wie gewünscht abläuft.

Bei der Ausgestaltung des Testaments sollten Gestaltungsspielräume und Freibeträge genutzt werden, um die Steuerbelastung der Erben zu verringern. Dies gilt auch für das so genannte ,,Berliner Testament". Bei diesem ist der Ehepartner der Alleinerbe. Das sichert zwar eine optimale Versorgung, ist aber aus steuerlichen Gründen nicht die beste Lösung. Denn in diesem Fall kann auch bei relativ kleinen Vermögen der Steuerfreibetrag von 307.000 Euro schnell ausgeschöpft und eine hohe Erbschaftsteuer die Folge sein. Sinnvoller ist es deshalb möglicherweise, das Vermögen auf mehrere Personen zu verteilen und so Freibeträge besser zu nutzen - ohne dass die Versorgung des Partners dadurch gefährdet wird.

Schenkungen zu Lebzeiten können ein weiteres Mittel sein, um den Zugriff des Fiskus auf das Vermögen zu minimieren. Eine Schenkung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Das häufigste Motiv ist der Wunsch. Erbschaftssteuern zu senken. Denn die Steuerfreibeträge bei Erbschaft- und Schenkungsteuer sind identisch: Für Ehegatten gelten 307.000 Euro, bei Kindern sind es 205.000 Euro. Diese Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen. Eine Schenkung kann sich insbesondere bei Immobilien lohnen. Bei diesen wird derzeit noch nicht der volle Verkehrswert für die Berechnung der Schenkungsteuer angesetzt. Dies gilt auch für die zweckgebundene Schenkung von Geld für den Kauf einer bestimmten Immobilie. Wer eine Immobilie verschenkt, kann sich dennoch ein lebenslanges Wohnrecht sichern.

Wenn das Vermögen einen bestimmten Zweck erfüllen soll, ohne dass Erben dies verhindern, dann sollten die Gründung einer Stiftung in Betracht gezogen werden. In diesem Fall wird eine Person mit der rechenschaftspflichtigen Umsetzung des letzten Willens beauftragt.

Die Gestaltung des Testaments sollte auch die Zusammensetzung des Vermögens berücksichtigen. Grundsätzlich ist es ratsam, das Vermögen nicht einseitig zu strukturieren. Besteht das Erbe etwa nur aus einer oder mehreren Immobilien. müssen diese von den Erben möglicherweise schnell und unter Preis verkauft werden. um die Erbschaftsteuer zu bezahlen oder mögliche Pflichtteilsansprüche zu bedienen. Bei einem gut strukturierten Vermögen, das beispielsweise auch Aktien umfasst, ist es sinnvoll, Vollmachten über den Tod hinaus zu erteilen. Der Bevollmächtigte kann dann sofort über das Depotvermögen verfügen und gegebenenfalls schnell auf mögliche Kursschwankungen an den Kapitalmärkten reagieren. Umfasst das Erbe auch Investments im Ausland, gilt zum Teil ausländisches Erbrecht. Dies ist ebenfalls in die Testamentsgestaltung einzubeziehen. Ein individuelles Testament muss also eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte berücksichtigen, damit letztlich für alle Wünsche des Erblassers die optimale Lösung findet.

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